THKG: Verbändeallianz fordert praxisgerechte Nachbesserungen
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THKG: Verbändeallianz fordert praxisgerechte Nachbesserungen

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THKG: Verbändeallianz fordert praxisgerechte Nachbesserungen

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Die Verbändeallianz, bestehend aus Organisationen wie BVLH, BVWS, BRS, DBV, DRV, ISN und VDF, hat ihre Position zum Gesetzentwurf zur dritten Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) bekräftigt und dabei Fortschritte begrüßt, jedoch erhebliche Nachbesserungen gefordert. Im Zentrum der Diskussion stehen die Notwendigkeit eines Bürokratieabbaus und die Schaffung einer klaren sowie verständlichen Kennzeichnung für Verbraucher.

Die Verbände haben insbesondere die Möglichkeit eines vollständigen Downgradings und die Einbeziehung des Außer-Haus-Verzehrs in die Kennzeichnung positiv bewertet. Auch die Berücksichtigung ausländischer Ware wird als wesentlicher Schritt zur Sicherung der Vermarktungsfähigkeit tierischer Produkte angesehen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen.

Allerdings kritisieren die Verbände, dass der Gesetzentwurf weiterhin Regelungen enthält, die dem Ziel des Bürokratieabbaus entgegenstehen. Insbesondere die geplanten Vorgaben zu einem staatlichen Logo, zusätzliche Anforderungen an Registrierung und Überwachung sowie neue Kontroll- und Nachweispflichten werden als problematisch angesehen. Diese Maßnahmen könnten laut den Verbänden zu einem erheblichen Mehraufwand führen, ohne dabei einen erkennbaren Mehrwert für das Tierwohl oder die Verbraucherinformation zu schaffen.

Die Verbändeallianz fordert daher eine einheitliche Deklaration anstelle zusätzlicher Kennzeichnungssysteme. Dazu gehören verpflichtende, einheitliche Begriffe zur Kennzeichnung der Haltungsform, der Verzicht auf ein staatliches Logo und die Verantwortung für die Kennzeichnung beim Inverkehrbringer. Zudem wird die Nutzung bestehender Kontrollsysteme der Wirtschaft angeregt, um eine transparente und zugleich bürokratiearme Kennzeichnung zu gewährleisten.

Ein weiterer zentraler Aspekt der Forderungen umfasst die Notwendigkeit von praxisgerechten Regelungen. Die Verbändeallianz plädiert für eine realistische Übergangsfrist von 10 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes, eine klare Abgrenzung der kennzeichnungspflichtigen Produkte und präzise Anforderungen an die Haltungsformstufen. Positiv hervorzuheben ist, dass erstmals konkrete Kriterien für die Haltung von Sauen und Ferkeln vorgesehen sind, was eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung der Tierhaltung darstellt.

Zudem ist die Einbindung ausländischer Ware ein entscheidendes Thema. Die geplanten Regelungen müssen so gestaltet werden, dass sie EU-rechtskonform sind. Die Verbände betonen, dass vor einer Ausweitung auf weitere Tierarten oder Produkte eine gründliche Evaluation des Gesetzes stattfinden muss. Der Hessische Bauernverband (HBV) sieht den aktuellen Gesetzentwurf als wichtigen Schritt nach vorne, unterstreicht jedoch, dass die Ausgestaltung bürokratiearm, praxistauglich und wirtschaftlich tragfähig sein muss, um die gewünschten Ziele zu erreichen.

Foto - www.hessischerbauernverband.de

Topics: Agrarpolitik, Aquakultur, Gesetzgebung

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