Sabet: Düngegesetz trägt nicht zur Entbürokratisierung bei
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Sabet: Düngegesetz trägt nicht zur Entbürokratisierung bei

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Sabet: Düngegesetz trägt nicht zur Entbürokratisierung bei

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Nach Ansicht von Stefanie Sabet, Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes (DBV), liefert das jüngst vom Bundeskabinett verabschiedete Düngegesetz 2026 keinen wirklichen Beitrag zur Entbürokratisierung der Landwirtschaft. Sabet begrüßt, dass die Pflicht zur Erstellung einer Stoffstrombilanz aufgehoben wurde, kritisiert aber, dass die zugrundeliegende Verordnungsermächtigung nicht ersatzlos gestrichen wurde und damit weitreichende Befugnisse erhalten bleiben. Laut DBV lässt die Formulierung Raum für zusätzliche betriebliche Verpflichtungen, die geplant, aber noch nicht inhaltlich konkretisiert sind.

DBV fordert Nachbesserungen

Der DBV fordert Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren im Bundestag und Bundesrat, weil die jetzt vorgesehenen Ermächtigungen nach seiner Einschätzung zu weit gehen. Kritisiert wird insbesondere die Möglichkeit, per Verordnung detaillierte Regelungen zum Umgang mit Nährstoffen im Betrieb vorzuschreiben, sowie die neu vorgesehene Ermächtigung zur Monitoringverordnung. Sabet warnt, dass solche Instrumente ohne klare Grenzen und konkrete Ausgestaltung zu neuen Berichtspflichten, zusätzlichen Datenerhebungen und erhöhten Verwaltungskosten für Betriebe führen können.

Sabet betont, dass die Gesetzesaufgabe, mehr Verursachergerechtigkeit herzustellen, grundsätzlich unterstützenswert sei, fordert jedoch zugleich, dass dafür klare Ausnahmen und Befreiungsregeln für nachweislich wasserschonend wirtschaftende Betriebe geschaffen werden. Ohne solche Ausnahmen drohe ein Einheitsmaßstab, der kleinere oder spezialisierte Höfe unverhältnismäßig belaste und die gewünschte Entlastung ausheble.

Welche Ermächtigungen kritisiert werden

Besonders scharf kritisiert der DBV die Ermächtigungen für umfassende Datenabfragen und -austausch, weil unklar sei, welche Daten künftig in welcher Granularität gemeldet werden müssen und wie die Datensicherheit gewährleistet wird. Nach DBV-Angaben besteht die Gefahr, dass elektronische Meldepflichten und interoperable Datenschnittstellen zu zusätzlichem Aufwand führen, ohne dass klar ist, welche Umwelteffekte dadurch konkret erreicht werden sollen.

Konkret fordert der Verband, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren verbindliche Vorgaben zur Begrenzung der Datenanforderungen, zu Fristen und zu Verfahren der Datennutzung verankert werden. Zudem sollen instrumentelle Regelungen zur Anerkennung und Befreiung wasserschonender Bewirtschaftungsweisen festgeschrieben werden, damit Betriebe, die durch nachweisbare Maßnahmen Nährstoffeinträge minimieren, nicht weiter belastet werden.

Die Debatte rund um das Düngegesetz 2026 bleibt damit offen: Während die Aufhebung der Pflicht zur Stoffstrombilanz als Schritt in Richtung Bürokratieabbau gewertet werden kann, sehen Interessenvertreterinnen wie Sabet erhebliche Risiken durch unklare Ermächtigungsbefugnisse. Im parlamentarischen Verfahren werden nun konkrete Nachbesserungen erwartet, die den rechtlichen Rahmen für Monitoring, Datenmanagement und betriebliche Ausnahmen präziser definieren müssen.

Foto - www.bauernverband.de

Sujets: Agrarpolitik, Gesetzgebung, Düngemittel

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