Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hat entschieden, dass die derzeitigen freiwilligen Eckpunkte zur Putenhaltung in Deutschland nicht ausreichen, um artgerechte Bedingungen zu gewährleisten. Dies geschah im Rahmen einer tierschutzrechtlichen Klage des Vereins 'Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg', der die Schließung eines Putenmastbetriebs in Ilshofen-Ruppertshofen forderte. Das Gericht stellte fest, dass die Haltungsbedingungen auf dem Betrieb nicht mit den Anforderungen des Tierschutzgesetzes übereinstimmen.
Die Richter erklärten, dass die Behörden befugt sind, strengere Anforderungen an Putenhalter zu stellen, um sicherzustellen, dass die Tiere ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten werden. Das Tierschutzgesetz verlangt von Landwirten, dass sie Tiere artgerecht unterbringen. Wenn diese Anforderungen nicht erfüllt werden, können die Behörden Maßnahmen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen anordnen. Besonders kritisiert wurde, dass die Putenhaltungsverordnung bislang nicht existiert und somit rechtliche Graufelder entstehen, die zu Missständen führen können.
Tierschützer argumentieren, dass die aktuellen freiwilligen Eckpunkte nicht ausreichend sind, um das Wohl der Tiere zu gewährleisten. Diese Normen können nicht als rechtliche Grundlage dienen, da sie zu vage sind und keine verbindlichen Standards festlegen. Der betroffene Putenmastbetrieb hatte sich auf diese Eckpunkte berufen, um seine Praktiken zu rechtfertigen. Das BVG stellte jedoch klar, dass fehlende Verordnungen nicht zur Folge haben dürfen, dass keine Maßnahmen ergriffen werden.
Die Entscheidung des Gerichts wird von Tierschutzorganisationen als wegweisend betrachtet. Die Albert Schweitzer Stiftung und Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg sehen in diesem Urteil eine Chance, die Haltungsbedingungen für Millionen von Puten in Deutschland zu verbessern. Sie betonen, dass die Mängel in der konventionellen Putenmast exemplarisch für das gesamte System sind. Vorherige Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim haben bereits festgestellt, dass die bestehenden Eckwerte völlig ungeeignet sind, um eine artgerechte Haltung zu gewährleisten.
Die Kläger wiesen darauf hin, dass die derzeitigen Haltungspraktiken zu Schmerzen und Leiden der Tiere führen können. Insbesondere die großen Herdengrößen und die hohe Besatzdichte stellen gravierende Probleme dar. Zudem fehlen adäquate Aufbaumöglichkeiten, die für das Wohlbefinden der Tiere unerlässlich sind. Die Syndikusrechtsanwältin der Albert Schweitzer Stiftung, Sylvi Paulick, hebt hervor, dass die Anforderungen des Tierschutzgesetzes klar verletzt werden und dass solche Haltungen nicht akzeptabel sind.
Paulick betont, dass die Behörden nicht länger die Verantwortung an fehlende Regelungen abgeben dürfen. Der Staat muss aktiv werden, um die bestehenden Missstände zu beseitigen und das Tierwohl zu gewährleisten. Alex Lunkenheimer, Vorstandsmitglied von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg, fordert eine klare gesetzliche Regelung, die die Haltung von Puten verbessert und den Tierschutz ernst nimmt. Der Druck auf die Politik wächst, um die Rechte der Tiere zu schützen und artgerechte Haltungsbedingungen zu schaffen.
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