Das Hessische Landwirtschaftsministerium (HMLU) hat eine neue Phase im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) eingeleitet. Nach der Zustimmung der EU-Kommission zur Verkleinerung des nordwestlichen Kerngebiets, liegt der Fokus der hessischen Behörden nun auf Südhessen. Die Teilrückstufung der ASP-Sperrzonen ist ein wichtiges Ziel, um den betroffenen Regionen eine wirtschaftliche Erholung zu ermöglichen.
In Sachsen befasst sich das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) weiterhin mit der Überwachung des ASP-Virus, das bei 28 Wildschweinen nachgewiesen wurde. Die aktuellen Genanalysen zeigen, dass das Virus, welches in Sachsen nachgewiesen wurde, eine Variante des Typs ist, der bereits in der Region aktiv war. Der Görlitzer Landrat Stephan Meyer äußerte Bedenken hinsichtlich einer möglichen Neueinschleppung des Virus, zumal die genauen Ursprünge der aktuellen Fälle noch unklar sind.
In Hessen haben die Behörden eine Teilrückstufung für das Kerngebiet „Beta“ beantragt. Damit könnten Teile des Rheingau-Taunus-Kreises sowie angrenzende Flächen im Main-Taunus-Kreis, Hochtaunuskreis, in Wiesbaden und Frankfurt als frei von ASP ausgewiesen werden. Staatssekretär Michael Ruhl betont, dass Hessen aktiv in der Seuchenbekämpfung bleibt und die Maßnahmen konsequent fortgeführt werden müssen, auch wenn positive ASP-Fälle in der Region seltener werden.
Die Rückstufung der Sperrzonen hängt entscheidend von den festgestellten ASP-Nachweisen ab. Jedes Gebiet in einem Umkreis von mindestens zehn Kilometern um einen Fundort bleibt für zwölf Monate von einer Rückstufung ausgeschlossen. Daher ist die Überwachung durch die Jägerschaft und die Behörden von zentraler Bedeutung, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Die Entwicklungen in Hessen und Sachsen zeigen die Herausforderungen im Umgang mit der ASP und die Notwendigkeit, sowohl präventive als auch reaktive Maßnahmen zu ergreifen, um die Schweinehaltung in Deutschland zu schützen.
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