Stefanie Sabet: NWP legt Grundlage für Ordnungsrechts-Spirale
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Stefanie Sabet: NWP legt Grundlage für Ordnungsrechts-Spirale

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Stefanie Sabet: NWP legt Grundlage für Ordnungsrechts-Spirale

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Nach Ansicht von Stefanie Sabet, Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes (DBV), setzt der Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans ein gefährliches Signal für die Landwirtschaft. Der Entwurf umfasst rund 1.100 Seiten und enthält nach DBV-Angaben umfangreiche Maßnahmen und großflächige Gebietskulissen, ohne dass eine verlässliche Finanzierungszusage vorliegt. In der Folge entstehe erhebliche Unsicherheit für Betriebe, die Investitionsentscheidungen treffen oder Flächen bewirtschaften müssen.

Die DBV-Chefin warnt, dass der Plan de facto den Weg zu einem ordnungsrechtlichen Naturschutz ebne: Konkret nennt sie Pläne wie ein Naturflächenbedarfsgesetz mit Vorkaufsrechten zugunsten des Naturschutzes, neue Schutzgebietskulissen und Vorranggebiete für Naturschutzzwecke sowie die Einstufung von Flächen als „überragendes öffentliches Interesse“. Nach DBV-Einschätzung führt diese Kombination aus Flächenkulissen und fehlender Finanzierung zu einem erhöhten Risiko von Nutzungseinschränkungen bis hin zu Verboten, die die betriebliche Planungssicherheit massiv beeinträchtigen können.

Als direkte Folgen nennt der DBV mögliche Beschränkungen bei der Bewirtschaftung von Randstreifen und extensiven Flächen, veränderte Verkaufssituationen für Eigentümer bei Vorkaufsrechten sowie eine wachsende Zahl ordnungsrechtlicher Auflagen, die zuvor als freiwillige Kooperationsmaßnahmen gedacht waren. Die Organisation fordert daher klare Finanzierungszusagen, Ausgleichsmechanismen und verbindliche Übergangsregeln, damit Betriebe nicht ohne Kompensation betroffen sind. Fehlen diese Komponenten, so die DBV, drohe eine Verlagerung vom Kooperationsmodell hin zu flächendeckenden Regulierungen.

Sabet fordert außerdem Änderungen auf EU-Ebene: Sie kritisiert, dass gewisse Vorgaben auf Ebene der EU-Verordnung historische Zustände von Lebensräumen und großflächige Wiederherstellungsziele verbindlich vorgeben, ohne die praktischen Folgen für Landwirtschaft und Landbewirtschaftung ausreichend zu berücksichtigen. Nach ihrer Auffassung muss in Brüssel geprüft werden, wie Zielvorgaben und Monitoring-Indikatoren so gestaltet werden können, dass sie praxisnah umsetzbar sind und gezielte, einrichtungsbezogene Maßnahmen statt flächendeckender Verbote fördern.

Zudem bemängelt der DBV die geplante Verfahrensweise auf nationaler Ebene: Der Plan solle nach DBV-Angaben ohne umfassende parlamentarische Debatte verabschiedet werden, was die demokratische Legitimation untergrabe. Vor dem Hintergrund der angekündigten Rechtsinstrumente verlangt der Verband stärkere Einbindung von Parlamenten, klarere Verteilung von Zuständigkeiten sowie die Entwicklung konkreter Förder- und Entschädigungsprogramme, die freiwillige Maßnahmen wirtschaftlich attraktiv machen. Der DBV sieht in der Kombination aus großflächigen Schutzkategorien und unklarer Finanzierung eine reale Gefahr für die Zukunftsfähigkeit vieler landwirtschaftlicher Betriebe.

Foto - www.bauernverband.de

Topics: Agrarpolitik, Gesetzgebung, Ökologie

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