Zuschüsse für Recyclingsprühgeräte im Obst- und Weinbau
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Zuschüsse für Recyclingsprühgeräte im Obst- und Weinbau

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Zuschüsse für Recyclingsprühgeräte im Obst- und Weinbau

Source: AGRONEWS All news of the source

Seit Februar 2026 können Obst- und Weinbaubetriebe im Rahmen des FISU-Programms Fördermittel für spezielle Sprühtechnik beantragen, die Rückgewinnung und deutliche Abdriftminderung kombiniert. Die Fördermaßnahme zielt auf eine Verringerung von Emissionen und eine effizientere Nutzung von Pflanzenschutzmitteln, gleichzeitig sind die technischen Voraussetzungen streng formuliert. Beratungsangebote unterstützen Betriebe von der Prüfung der Förderfähigkeit bis zur Antragseinreichung.

Förderbedingungen und Technik

Gefördert werden ausschließlich Recyclingsprühgeräte, die drei zentrale Kriterien erfüllen: Sie müssen nicht angelagerte Spritzflüssigkeit auffangen und zurück in den Tank führen, die Abdrift gegenüber herkömmlichen Spritzgeräten um mindestens 90 Prozent reduzieren und zum Zeitpunkt der Antragsbewilligung über eine Anerkennungsprüfung oder eine ENTAM-Prüfung des JKI verfügen. Diese Mindestanforderungen sollen sicherstellen, dass die Rückführung von Flüssigkeit technisch zuverlässig funktioniert und die Applikationswirkung nicht leidet. Ohne die entsprechenden Prüfbescheinigungen ist eine Förderzusage nicht möglich, da die Verwaltung auf nachprüfbare Testergebnisse besteht.

Die praktische Wirkung solcher Systeme liegt in der Reduktion von Umweltbelastungen durch Abdrift und in der Verringerung von Kontaminationen in benachbarten Kulturen oder Gewässern. Gleichzeitig können Betriebe durch Wiederverwendung aufgefangener Flüssigkeit Verbrauchswerte senken und die Gesamteffizienz ihrer Spritzprogramme erhöhen. Voraussetzung bleibt eine sachgerechte Handhabung und Wartung der Geräte, um Rückstände und Verunreinigungen zu vermeiden.

Beratung und Antragsverfahren

Die technischen Vorgaben sind anspruchsvoll und mit formalen Fristen verknüpft, weshalb eine fachkundige Begleitung empfehlenswert ist. Beratungsstellen helfen bei der Klärung der Förderfähigkeit geplanter Investitionen, prüfen erforderliche Nachweise und unterstützen beim korrekten Ausfüllen der Antragsunterlagen. Typische Fehler im Bewilligungsverfahren, etwa unvollständige Prüfdokumente oder fehlende Nachweise zur Abdriftminderung, lassen sich so vermeiden.

Praktisch sollten Betriebe vor Investitionsentscheidungen prüfen, ob das gewünschte Modell über eine aktuelle JKI- oder ENTAM-Prüfung verfügt, die Angaben zur Abdriftreduktion nachvollziehbar sind und die Rückführungsrate im Arbeitsalltag praktikabel ist. Perspektivisch ist mit einer breiteren Verfügbarkeit geprüfter Systeme zu rechnen, die sich in Kombination mit digitalen Steuerungen und Präzisionsanwendungen noch effizienter nutzen lassen. Nutzen Sie die Beratung, um Ihre Investition rechtssicher vorzubereiten und Förderchancen optimal zu nutzen.

Foto - www.lwk-rlp.de

Topics: Agrochemie, Investitionen, Abfallrecycling

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